Häufig gestellte Fragen
Werden die Behandlunkskosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Wir sind eine rein privatärztlich ausgerichtete Praxis. Unser Honorar bemisst sich allein nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Somit werden sämtliche Leistungen in der Regel von den privaten Krankenkassen erstattet. Bei privaten Zusatzversicherungen sollte zunächst Absprache mit der Versicherung gehalten werden. Eine Abrechnung erfolgt hierbei grundsätzlich nach dem sog. Hufeland-Leistungsverzeichnis. Dieses ist Maßstab für die meisten privaten Zusatzversicherer im Bereich der Komplementärmedizin. Gesetzlich Versicherte müssen für die entstehenden Kosten selbst aufkommen. Durchschnittlich kostet ein Ersttermin (Dauer ca. 1,5 bis 2 Stunden) ab ca. 200 Euro, Folgetermine ab ca. 110 Euro (Dauer ca. 1 Stunde). Für weitere Fragen zu den Behandlungskosten wenden Sie sich bitte jederzeit gerne direkt an uns.
Muss bei kurzfristiger Absage eines festen Behandlungstermins ein Entgelt beglichen werden?
Da eine kurzfristige Terminänderung in Abstimmung mit anderen Patienten nur schwer möglich ist, bitten wir Sie um die Mitteilung einer Absage bzw. einer Terminänderung mindestens 48 Stunden vor dem angesetzten Behandlungstermin. Ansonsten muss ein Entgelt für die entstandene Ausfallzeit in Rechnung gestellt werden. Dieses beträgt für jede vereinbarte halbe Stunde 40 Euro. Dies gilt nicht, wenn Ihr Fernbleiben unverschuldet war. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall möglichst zeitnah, evtl. auch schriftlich.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.